Inhalt
- Anfangszeiten der Schulstunden
- Fachleitungen
- Zahl der Leistungsnachweise / Klassenarbeiten in der Primarstufe
- Winterhotline : 0800 - 18 27 27 1
- Witterungsbedingter Unterrichtsausfall
-> Mitteilung des Schulamtes vom 08.12.2010 - Einschulung 2024

1. Anfangszeiten der Schulstunden
Zeitpläne für die Claus-Rixen-Schule:
* Stunde: 7.30 Uhr - 8.00Uhr
Für die Kinder, die kein *-Stundenangebot besuchen:
Individuelle Lernzeit: 8.00 Uhr - 8.15 Uhr ("Ankommen" der Kinder bis spätestens 8.15 Uhr)
Stille Lesezeit: 8.15 Uhr - 8.25 Uhr
1. Stunde: 8.25 Uhr - 9.25 Uhr
Wechselpause/Frühstück: 9.25 Uhr - 9.35 Uhr
2. Stunde: 9.35 Uhr - 10.35 Uhr
Große Hofpause: 10.35 Uhr - 11.00 Uhr
3. Stunde: 11.00 Uhr - 12.00 Uhr
Hofpause
4. Stunde: 12.15 Uhr - 13.00 Uhr
5. Stunde: 13.05 Uhr - 13.50 Uhr
2. Fachleitungen
Fachleitung Deutsch: |
Frau Bruns Frau Janssen |
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Fachleitung Mathematik: |
Frau Lotz Frau Fink |
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Fachleitung Englisch: |
Frau Lübker
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Ansprechpartnerin bilingualer Unterricht: | Frau Löhnert | |
Fachleitung Musik, Verwaltung des Musikraums, |
Frau Zavazava
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Fachleitung Sachunterricht: |
Frau Adrian
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Fachleitung Sport: |
Frau Fitsch-Lankeit
Frau Jessen
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Legasthenie: |
Frau Bruns Frau Jessen |
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Fachleitung Kunst: | Frau Wolter | |
Fachleitung Religion:
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Frau Matthießen
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Fachleitung Verkehrserziehung: |
Frau Adrian
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3. Zahl der Leistungsnachweise/Klassenarbeiten in der Primarstufe
Kl. 1 |
Kl. 2 |
Kl. 3 |
Kl. 4 |
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Deutsch |
- |
- |
10/6 |
10/6 |
Mathematik |
- |
7/5 |
7/5 |
7/5 |
4. Winterhotline : 0800 - 18 27 27 1
Es gibt einen verbesserten Service des Ministeriums für Bildung und Kultur: Die im Winter 2010/2011 erstmalig angebotene Winter-Hotline, die mit einer ständig aktualisierten Bandansage über eventuellen witterungsbedingten Schulausfall informiert, wird für Benutzer kostenlos und hat mehr Leitungen. Unter der neuen Nummer :
0800 - 18 27 27 1
erreichen Anrufer einen 24-Stunden-Service mit deutlich erweiterter Kapazität.
Hinweise auf möglichen Unterrichtsausfall an Wintertagen gibt es weiterhin auch auf den Online-Seiten von Landesregierung und Ministerium für Bildung und Kultur
(www.schleswig-holstein.de) sowie bei Presse, Funk und Fernsehen.
Grundsätzlich gilt außerdem: Eltern können bei winterlichen Wetterlagen ihre Kinder eigenverantwortlich zu Hause behalten, wenn ihnen der Schulweg zu gefährlich erscheint oder der Schulbusverkehr ausfällt.
5. Witterungsbedingter Unterrichtsausfall
(Mitteilung des Schulamtes vom 08.12.2010)
Aufgrund der bestehenden Irritationen hinsichtlich der Frage des Unfallversicherungsschutzes bei witterungsbedingtem Unterrichtsausfall leiten wir Ihnen folgende Information der Rechtsabteilung des Ministeriums für Bildung und Kultur weiter:
Nach Auskunft der Unfallkasse Nord besteht - unstreitig - gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für Schülerinnen und Schüler, die keine Kenntnis vom Unterrichtsausfall erlangt haben und daher trotzdem zur Schule kommen. Sofern an Tagen, an denen Unterrichtsausfall angeordnet wurde, einzelne - von der Schulleitung genehmigte - Schulveranstaltungen dennoch stattfinden, sind die Schülerinnen und Schüler auch im Rahmen dieser Veranstaltungen (einschließlich Hin- und Rückweg) über die Unfallkasse unfallversichert.
Die Eltern können allerdings nicht bei witterungsbedingtem Unterrichtsausfall „aus beruflichen Gründen“ die Verlässlichkeit der Schule beanspruchen. In Fällen höherer Gewalt - wozu auch die Wetterlage, die zum Unterrichtsausfall führt, zu rechnen ist - besteht kein Anspruch auf „Verlässlichkeit“ der Grundschule. Die Notbesetzung in Bezug auf die Lehrkräfte, die von den Schulen vorzuhalten ist, dient der Beaufsichtigung derjenigen Schülerinnen und Schüler, die in der Annahme, dass der Unterricht stattfinden würde, zur Schule erschienen sind.
Wir hoffen, mit dieser Auskunft zur Beruhigung der Lage beitragen zu können.
Schulamt