Elternarbeit an der Claus-Rixen-Schule Altenholz
Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, sich durch die Elternarbeit an der Schule zu engagieren. An der Claus-Rixen-Schule wird ein gutes Verhältnis zwischen Eltern und Schule gepflegt. Wir arbeiten in allen Fragen vertrauensvoll und offen zusammen Nachfolgend nennen wir in Kurzform die einzelnen Gremien, in denen Elternarbeit nicht nur möglich, sondern auch gewünscht ist.
Grundlage der Schularbeit ist das Schulgesetz des Landes Schleswig-Holstein. Derzeit ist es in der Fassung von 2015 gültig. Im Abschnitt III ist die Mitwirkung der Eltern genau beschrieben und geregelt. Haben Sie Fragen dazu, steht Ihnen der Schulelternbeirat gerne zur Verfügung.
Klassenelternbeirat
Aus der Elternversammlung wird der Klassenelternbeirat gewählt. Dieser soll aus dem oder der Vorsitzenden und zwei weiteren Mitgliedern bestehen. Es wird für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Die Elternvertreter*innen laden u.a. zu Elternversammlungen ein, führen dort Protokoll und vertreten die Klasse im Schulelternbeirat. Hierzu wird ein Mitglied aus dem Klassenelternbeirat gewählt.
Schulelternbeirat
Im Schulelternbeirat ist jede Klasse mit einer Stimme vertreten. Der Schulelternbeirat wählt einen Vorstand aus seinen Reihen für die Dauer von 2 Jahren. Für die Claus-Rixen-Schule haben wir beschlossen, dass der Vorstand aus der oder dem Vorsitzendem und 3 weiteren Mitgliedern bestehen soll. Dabei sollen je 2 Mitglieder aus Stift und 2 Mitglieder aus Klausdorf kommen.
Im Schulelternbeirat werden alle grundsätzlichen Punkte besprochen, die den Schulablauf und Schulalltag betreffen. Die Sitzungen des SEB dienen auch der Vorbereitung der Schulkonferenzen. Die Schulleitung nimmt an den Sitzungen teil.
Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das oberste Beschlussgremium der Schule. Sie ist zu gleichen Teilen von Vertreter*innen der Lehrer- und Elternschaft besetzt. Die Delegierten der Elternschaft werden im Schulelternbeirat gewählt. Es können sich alle Eltern als Delegierte zur Schulkonferenz wählen lassen. Dies ist nicht abhängig von einer Tätigkeit als Elternvertreter /-in.
An der Claus-Rixen-Schule besteht die Schulkonferenz aus 20 Vertreter*innen. Die Aufgaben der Schulkonferenz sind im §63 des Landesschulgesetzes genau beschrieben.
Elternvertreter in den Fachausschüssen der Schulfächer
Eltern können in den Fachkonferenzen zu den einzelnen Schulfächern teilnehmen. Dies unabhängig davon, ob sie als Elternvertreter*in einer Klasse gewählt sind oder nicht. Die Vertreter*innen zu den Fachkonferenzen werden im Schulelternbeirat gewählt. Interessierte Eltern melden sich also dort vor den jeweiligen Sitzungen, um dann auch gewählt werden zu können.